Aufgaben der MAV

Die Mitarbeitendenvertretung - kurz MAV - wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen eingehalten werden.
Personalangelegenheiten:
Sie hat Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Arbeitgeber müssen die MAV vor Kündigungen anhören.
Soziale Angelegenheiten:
Die MAV beeinflusst Arbeitszeitfragen, Urlaubsgrundsätze, Lohngestaltung, Einführung technischer Einrichtungen und die Ausgestaltung mobiler Arbeit.
Wirtschaftliche Angelegenheiten:
Bei Betriebsänderungen wie Entlassungen oder Standortschließungen berät sich die MAV mit dem Arbeitgeber.
Förderung:
Die MAV fördert die Inklusion schwerbehinderter Menschen und die Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen.
Gesundheits- und Arbeitsschutz:
Die MAV wirkt bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit.
Information und Beschwerden:
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden von Arbeitnehmer*innen entgegen und informiert die Mitarbeitenden über wichtige Themen.
Dienstvereinbarungen:
In vielen Bereichen kann die MAV verbindliche Dienstvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen.
Die MAV vertritt bei der Dienststellenleitung die persönlichen Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden. Mitarbeitende im Sinne des §4 MAVG sind alle haupt- und nebenberuflich beschäftigten Personen, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, z.B. PraktikantInnen, Personen mit Gestellungsverträgen, Personen, die nach dem Kirchengesetz über den Pfarrerausschuss vertreten werden oder die durch die Kirchensynode gewählt oder durch die Kirchenleitung berufen werden.
Sekretariat der MAV
Sabine Neukum
Gerne können Sie uns jederzeit Ihr Anliegen per Mail zukommen lassen oder sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter.
Tel.: 06142-9135760
Mail: mav.dekanat.gross-gerau-ruesselsheim@ekhn.de
Unser Büro befindet sich im 1. Stock im Katharina-von-Bora-Haus, Marktstr. 7, Rüsselsheim
Kirchliche Dienstvertragsordnung KDO
Mitarbeitervertretungsgesetz MAVG
Gesamtmitarbeitendenvertretung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau GMAV
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit über zehn Jahren besteht die gesetzliche Verpflichtung einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Die MAV hat diesbezüglich ein Mitbestimmungsrecht und darauf zu achten, dass Mitarbeitende zu ihrem Recht kommen. Konkrete Inhalte zur Umsetzung finden Sie im PDF zum Download.
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Sekretariat der MAV

Sabine Neukum
Vorsitzender

Peter Rösel
Hausmeister
Ev. St. Martin - und Christusgemeinde Kelsterbach
stellvertretender Vorsitzender

Andreas Prutschi
Pädagogische Fachkraft
Ev. St. Martingemeinde Kelsterbach

Stefanie Dix
Hausmeisterin

Bianka Jacobsen-Mulongo
Altenheimseelsorgerin

Christine Kirchner-Bornhöft
Leiterin der Kindertagesstätte in der Kirchengemeinde in Walldorf

Ute Maurer
Krankenschwester in der Diakoniestation Mörfelden-Walldorf

Gabriella Nowotny
Pädagogische Fachkraft

