Kirchensteuer
Erstattung der Kirchensteuer auf Abfindungszahlungen
Peter Wagner03.12.2020 hf Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Pfarrer Stefan Klaffehn regt an, die Informationen zu den neuen "Kirchensteuer-Regelungen" mit Blick auf den Teilerlass auf Abfindungen (Stand 1.12.2020) Arbeitgebern, Personalabteilungen und Menschen ab 50 Jahren sowie Steuerbüros bekannt zu machen. Gern beantwortet der Pfarrer für Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie Ihre Fragen und ist per Mail unter stefan.klaffehn@ekhn.de und telefonisch unter 06142/9136725 zu erreichen.
Stefan Klaffehn: "Der Arbeitsmarkt steht derzeit vor gravierenden Veränderungen und Umstrukturierungen. Das betrifft große Arbeitgeber für Menschen in unserem Dekanat wie Opel, Segula, fraport oder Lufthansa ebenso wie viele mittelständische und kleine Unternehmen. Das wird uns in Zukunft auch noch stärker beschäftigen, wenn die Kurzarbeitsregelungen auslaufen. Oft bedeutet es für Arbeitnehmer*innen über 50, dass Abfindungen angeboten werden. Hierzu sende ich Ihnen ein Informationsschreiben, dass die EKHN-Kirchenverwaltung diese Woche für uns erstellt hat. Es erklärt den aktuellen Stand, der sich in den letzten zwei Jahren geändert hat. Das Schreiben soll als Information den Personalabteilungen der größeren Arbeitgeber zugestellt werden und ich habe auch angeregt, es über die Kammer der Steuerberater diesen zuzusenden."
Sachbearbeiterinnen der EKHN für Anträge
Bei Rückfragen stehen Frau Katharina Bellut (06151-405-353, Anfangsbuchstaben A-N) und Frau Nicole Trinkhaus (06151-405-352, Anfangsbuchstaben O-Z) gerne zur Verfügung.
Das Informationsschreiben finden Sie als Download auf der rechten Seite (Handy: unter diesem Artikel).
Informationen allgemein, siehe EKHN, Kirchensteuer.
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