Neue Corona-Verordnung
+++ Krisenstab - Info +++ Hessen: Kirchenmusik und Gesang wieder möglich
Rita DeschnerGesang28.06.2021 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Stand 30. Juni 2021
Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwochmorgen (30. Juni) neue Corona-Grundsätze für Gottesdienste und die gemeindliche Arbeit veröffentlicht. Sie gelten für den Gebietsteil Hessen. Für das rheinland-pfälzische Gebiet werden in den kommenden Tagen neue Vorgaben aus Mainz erwartet.
Lockerung beim Gemeindegesang
In Hessen gibt es nun deutliche Lockerungen bei Gottesdiensten, Gemeindegesang und Veranstaltungen. Die EKHN-Grundsätze sehen beispielsweise in Gottesdiensten wieder Gemeindegesang vor, der in Innenräumen aber eine Maske erfordert. Während des Gottesdienstes kann die Maske, wenn nicht gesungen wird, am Platz abgenommen werden.
Besondere Möglichkeiten für Konfirmationen, Trauungen, Taufen
Die für eine Kirche oder einen Gottesdienstraum festgelegte Obergrenze an Teilnehmenden kann bei Konfirmationen, Trauungen und Taufen entfallen, wenn ein Negativnachweis (geimpft, genesen, getestet) der Teilnehmenden erbracht und dokumentiert wird.
Musikproben wieder möglich
Es wird zugleich alle Musikliebhabenden freuen: Die Proben von Chören und Posaunenchören sind unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wie besonderen Abständen möglich. Auch weitere Gemeindeveranstaltungen mit bis zu 25 Personen sind jetzt ohne Einschränkung möglich. Abstände und Hygieneregeln müssen aber eingehalten werden, wie bei allen öffentlichen Veranstaltungen. Veranstaltungen über 25 Personen in Innenräumen sind möglich, wenn die Teilnehmenden einen Negativnachweis erbringen.
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