Dekanat Rüsselsheim

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Rüsselsheim - Groß Gerau zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

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        Neue Corona-Verordnung

        +++ Krisenstab - Info +++ Hessen: Kirchenmusik und Gesang wieder möglich

        Rita DeschnerGesangbuch vor SynodenplenumGesang

        In Hessen gelten ab 25. Juni weitreichende Lockerungen beim Corona-Schutz. Das hat auch Auswirkungen auf die kirchliche Arbeit. Im Zentrum stehen vor allem Erleichterungen des Landes beim Thema Gesang und Kirchenmusik. Hier gibt es in Hessen keine speziellen Regelungen mehr. Die Gemeinden sind jetzt eigenverantwortlich im Rahmen des Infektionsschutzes. Der EKHN-Krisenstab wird dazu aber Leitlinien entwickeln, die Entscheidungen leichter machen sollen.

        Stand 30. Juni 2021 

        Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwochmorgen (30. Juni) neue Corona-Grundsätze für Gottesdienste und die gemeindliche Arbeit veröffentlicht. Sie gelten für den Gebietsteil Hessen. Für das rheinland-pfälzische Gebiet werden in den kommenden Tagen neue Vorgaben aus Mainz erwartet.

        Lockerung beim Gemeindegesang 

        In Hessen gibt es nun deutliche Lockerungen bei Gottesdiensten, Gemeindegesang und Veranstaltungen. Die EKHN-Grundsätze sehen beispielsweise in Gottesdiensten wieder Gemeindegesang vor, der in Innenräumen aber eine Maske erfordert. Während des Gottesdienstes kann die Maske, wenn nicht gesungen wird, am Platz abgenommen werden.

        Besondere Möglichkeiten für Konfirmationen, Trauungen, Taufen

        Die für eine Kirche oder einen Gottesdienstraum festgelegte Obergrenze an Teilnehmenden kann bei Konfirmationen, Trauungen  und Taufen entfallen, wenn ein Negativnachweis (geimpft, genesen, getestet) der Teilnehmenden erbracht und dokumentiert wird.

        Musikproben wieder möglich

        Es wird zugleich alle Musikliebhabenden freuen: Die Proben von Chören und Posaunenchören sind unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wie besonderen Abständen möglich. Auch weitere Gemeindeveranstaltungen mit bis zu 25 Personen sind jetzt ohne Einschränkung möglich. Abstände und Hygieneregeln müssen aber eingehalten werden, wie bei allen öffentlichen Veranstaltungen. Veranstaltungen über 25 Personen in Innenräumen sind möglich, wenn die Teilnehmenden einen Negativnachweis erbringen.

        Zu den Sonderseiten des EKHN-Corona-Krisenstabs  .

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